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Brandmeldesysteme

Jeder weiß, dass Brand­melde­systeme leben retten können. Was aber viele nicht wissen, dass es seit 31.12.2010 eine Rauch­melder­pflicht für Wohnungen gibt.Hierbei gilt laut Regelung in § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landes­bau­ordnung Schleswig-Holstein, dass mindestens je 1 Rauch­melder für Kinder­zimmer, Schlaf­zimmer und Flure, die als Flucht­weg dienen in­stalliert sein muss.

Die Drews Sicher­heits­technik GmbH berät, ver­treibt und in­stalliert Brand­melde­systeme. Verein­baren Sie mit uns tele­fonisch einen Termin, be­suchen Sie uns in unserem Laden­geschäft oder senden Sie uns eine E-Mail an .