Brandmeldesysteme
Jeder weiß, dass Brandmeldesysteme leben retten können. Was aber viele nicht wissen, dass es seit 31.12.2010 eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen gibt.Hierbei gilt laut Regelung in § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, dass mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen installiert sein muss.
Die Drews Sicherheitstechnik GmbH berät, vertreibt und installiert Brandmeldesysteme. Vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, besuchen Sie uns in unserem Ladengeschäft oder senden Sie uns eine E-Mail an info@drews-sicherheit.de.